Mai 07
Immobilienmakler
Immobilienmakler kümmern sich um Kunden, welche sich für Häuser oder Wohnungen interessieren. Sie bieten ihnen zum Verkauf stehende Häuser oder zur Vermietung angebotene Häuser an. Dabei wirken sie beratend, indem sie dem Kunden das Objekt bei einer Führung zeigen. Für ihr Vermittlungsangebot schließen Makler einen Maklervertrag entweder mit dem Anbietenden oder dem Nachfragenden ab.
Dieser Maklervertrag kann formfrei geschlossen werden, also entweder mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln (konkludentes Handeln). Sie fungieren als Vermittler zwischen dem Anbietenden und dem Nachfragenden. Ein Makler kann einem Kunden auch mehrere Objekte zeigen, bis dieser mit einem zufrieden ist oder sich für keines der gezeigten Objekte entscheidet. Der Makler erhält jedoch nur seine Provision beim Abschluss eines Vertrages im Auftrag des Anbietenden mit dem Nachfragenden. Somit handelt jeder Makler auf sein eigenes Risiko.
Im Auftrag des Anbietenden können ein oder mehrere Makler agieren, bei denen dann der erfolgreiche Makler die Provision erhält und die anderen leer ausgehen. Deswegen sichern sich manche Makler ihre Provision über einen Vertrag ab. Die Provision kann entweder vom Käufer und Verkäufer zur Hälfte, nur vom Käufer oder nur vom Verkäufer getragen werden. Ein Makler darf jedoch keine Provision bei der erfolgreichen Vermittlung von Mietobjekten verlangen, an die er selber wirtschaftlich gebunden oder deren Eigentümer er ist.
